Bauernregeln für den 17. März
Die Bauernregeln für den 17. März:
- Sonniger Gertrudentag, Freud' dem Bauer bringen mag.
- Ist Gertrud sonnig, wird's dem Gärtner wonnig.
- Die Gertrud mit dem frommen Sinn, sie ist die erste Gärtnerin.
- Gertraude nützt dem Gärtner fein, wenn sie kommt mit Sonnenschein.
- Friert's an Gertrud der Winter noch vierzig Tage nicht ruht.
- Sieht Sankt Gertrud Eis, wird das ganze Jahr nicht heiß.