Bauernregeln für den 17. März

Die Bauernregeln für den 17. März:
  • Sonniger Gertrudentag, Freud' dem Bauer bringen mag.
  • Ist Gertrud sonnig, wird's dem Gärtner wonnig.
  • Die Gertrud mit dem frommen Sinn, sie ist die erste Gärtnerin.
  • Gertraude nützt dem Gärtner fein, wenn sie kommt mit Sonnenschein.
  • Friert's an Gertrud der Winter noch vierzig Tage nicht ruht.
  • Sieht Sankt Gertrud Eis, wird das ganze Jahr nicht heiß.

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Bauernregeln für den 17. März – Copyright © 2025 Kleiner Kalender