Bauernregeln für den 28. Dezember

Die Bauernregeln für den 28. Dezember:
  • Schneit's an unschuldige Kindl, fährt der Januar in die Schindel.
  • Haben's die unschuldigen Kindlein kalt, so weicht der Frost nicht so bald.
  • Sitzen die unschuldigen Kindlein in der Kälte, vergeht der Frost nicht in Bälde.

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